Die Reform der Eingliederungshilfe: Vom Tiger zum Kätzchen? USE-Fachtag am 7.10. 2015

Als eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser
Legislaturperiode gilt die Reform der Eingliederungshilfe und
damit u. a. die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes.

Erklärtes Ziel war und ist es, die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen weiter zu verbessern, indem die Eingliederungshilfe
zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird.
Mit Spannung wird nun der Referentenentwurf erwartet – verändert
sich doch u. a. für Werkstätten für behinderte Menschen
(WfbM) und andere Dienste der Teilhabe am Arbeitsleben vieles.
Als sicher gelten die Einführung eines Budgets für Arbeit, die Zulassung
anderer Leistungsanbieter neben den WfbM, die Installation
eines bundesweiten »unabhängigen« Beratungssystems und
eine bundesweit einheitliche »Diagnostik« des Hilfebedarfes. Wie
verhält es sich aber mit den weiteren von der ASMK geweckten
Erwartungen, wie z.B. der vermögensunabhängigen Erbringung von
Leistung oder der Frage der Öffnung der WfbM für andere Nutzergruppen?
Und entfällt für die WfbM das gesetzlich geforderte
Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung?
Dahinter steht die Frage, welche Verbesserungen Menschen mit
Behinderung tatsächlich erwarten können. Verbessert sich für sie
die Teilhabe am Arbeitsleben wirklich?
Diesen und anderen Fragen möchten wir auf unserem Fachtag
am 7. Oktober 2015 nachgehen und erhoffen uns Antworten von
Experten aus Politik und / oder Verwaltung und von Kosten- und
Maßnahme-Trägern.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer:  
Die Reform der Eingliederungshilfe

oder unter fachtag(at)u-s-e.org

28.08.2015