Liebe Beschäftigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Senat von Berlin hat für die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung am 8. Mai Lockerungen beschlossen, die auch die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) betreffen. Ab Montag, den 18. Mai ist die Beschäftigung und Betreuung in WfbM unter Einhaltung von strengen Hygieneregeln wieder möglich.
Sie können also wieder zur USE kommen! Wir haben in der Zwischenzeit ein Arbeitsschutzkonzept erarbeitet, das die Einhaltung der Hygieneregeln garantiert. Sie können also sicher sein, dass wir gut vorbereitet sind, wenn Sie wiederkommen.
Bitte melden Sie sich deswegen unbedingt in dieser Woche bei Ihrem Fachdienst! (Diese Bitte, sich zu melden, bekommen Sie auch noch einmal per SMS und/oder per Post.)
Von den Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes erfahren Sie, wann Sie wieder zur Arbeit kommen dürfen.
Sie beantworten aber auch Ihre sonstigen Fragen, beraten Sie gern und unterstützen Sie auch für den ersten Weg zur USE.
Viele Grüße & bis bald!
Ursula Laumann