SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der USE

Im Rahmen der 6. Verordnung zur Eindämmung der Infektion mit dem Corona-Virus ist die Wiederaufnahme des Angebotes von Beschäftigung und Betreuung in Werkstätten für behinderte Menschen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Hygieneregeln nach § 2 Abs. 1 der Verordnung ab dem 18.05.2020 bedingt möglich.

Die Träger eine Werkstatt für behinderte Menschen müssen zudem ein mit der jeweiligen Betriebsärztin oder dem jeweiligen Betriebsarzt abgestimmtes Infektionsschutzkonzept vorlegen.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der USE finden Sie hier >>

Für den täglichen Umgang miteinander in der Werkstatt gelten folgende Regeln >>

Falls ein Verdachtsfall in der Werkstatt auftritt, gibt es auch hier klare Handlungsanweisungen.

Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gern an die Fachdienst- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wenden.